Psychotherapie und Neuropsychologie sind Bestandteile des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten der Behandlung werden aufgrund meiner allgemeinen Kassenzulassung nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übernommen.
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel möglich, Unterschiede gibt es je nach Tarif, den Sie gewählt haben.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Versicherung über die für Sie zutreffenden Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie oder Neuropsychologie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten oder Klinischen Neuropsychologen.
Psychotherapie und Neuropsychologie sind Bestandteile des Leistungskataloges der Beihilfe. Die Kosten der Behandlung werden nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erstattet.
Eine Berufsgenossenschaft übernimmt immer dann die Kosten für eine Behandlung, wenn der Behandlungsanlass die anerkannte Folge eines Arbeitsunfalles darstellt.
Unfallversicherungen kommen als Kostenträger in Betracht, wenn der Behandlungsanlass ein Unfall ist
Wenn die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).